Akademie für Erzieher und Erzieherinnen
Aufgabe und Ziel
Das Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen, insbesondere in Kindertageseinrichtungen und Heimen, als Erzieher/-in selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein. Die Ausbildung dauert vier Jahre bzw. drei Jahre, wenn eine der berufspraktischen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt ist, und schliesst mit einer staatlichen Prüfung ab.
Bei erfolgreichem Abschluss wird gleichzeitig die Allgemeine Fachhochschulreife erworben.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Akademie für Erzieher/-innen, können Schueler/-innen aufgenommen werden, die
- eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens vierjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit oder ein einjähriges erfolgreich absolviertes schulisch begleitetes Vorpraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder eine von der obersten Schulaufsichtbehörde als gleichwertig anerkannte schulische oder berufspraktische Qualifizierung
- einen Mittleren Bildungsabschluss
- einen Nachweis der gesundheitlichen Eignung fuer den Beruf des Erziehers/der Erzieherin vorweisen koennen.
Die unter 1. und 2. genannten Voraussetzungen können ersetzt werden durch den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zur Staatlich geprüften Fachkraft für Haushaltsführung und ambulante Betreuung, soweit der Mittlere Bildungsabschluss eingeschlossen ist.
Der Mittlere Bildungsabschluss kann nachgewiesen werden durch:
- ein Abschlusszeugnis der Realschule
- oder ein Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule
- oder ein Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 11 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe
- oder ein Zeugnis der Fachschulreife
- oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
Abschluss
Das Abschlusszeugnis der Akademie fuer Erzieher/-innen berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.
Anmeldung
Zusammen mit der Anmeldung sind vorzulegen:
- Lebenslauf
- Nachweise der erforderlichen Aufnahmevoraussetzungen in beglaubigter Kopie
- Ärztliches Zeugnis, das bei Schulbeginn nicht älter als drei Monate sein darf
- Erklärung des Bewerbers, ob er bereits eine FSP besucht bzw. an der Abschlussprüfung einer solchen Schule teilgenommen hat
- verbindlicher Nachweis eines Praktikantenverhältnisses mit einer sozialpädagogischen Einrichtung (nur, sofern sonstige berufspraktische Voraussetzungen nicht erfüllt sind).
Downloads
- Flyer
- Anmeldeformular
- Ärztliche Bescheinigung
- Praktikumsdurchführung
- Anerkennung Praxisstellen (Landesjugendamt Saarbrücken)
- Schulbuchliste FSP 19/20
Vorkurs
- Vorlage Wochenbericht
- Vorlage Tätigkeitsbericht
- Praktikumsvereinbarung Vorkurs
- Laufzettel Vorkurs Unterlagen
Unterstufe
Oberstufe
Anerkennungsjahr