Fachoberschule Technik
Einrichtung des landesweiten Schulversuchs "Modifizierte Fachoberschule"
Mit dem Informationsschreiben vom 28.01.2015 vom Ministerium für Bildung und Kultur werden die Schülerinnen und Schüler, die Erziehungsberechtigten und die Praktikumsbetriebe über die Einrichtung des Schulversuches informiert.
Das Schreiben können Sie hier einsehen!
Der Zusatzunterricht wird an einem ganzen Schultag (6 Stunden) alle 14 Tage (gerade Kalenderwochen) angeboten.
Aufgabe und Ziel
Die Fachoberschule bietet Bewerbern mit Mittlerem Bildungsabschluss die Moeglichkeit, in zwei Jahren (Form A) bzw. in einem Jahr (FOS Technik) (Form B) die Fachhochschulreife zu erwerben. Der Unterricht besteht aus einer fachpraktischen Ausbildung und aus fachtheoretischen und allgemeinbildenden Fächern. Nach einer bestandenen schriftlichen und muendlichen Abschlussprüfung erhalten die Schüler/-innen das Zeugnis der allgemeinen Fachhochschulreife.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachoberschule, Form A (Klasse 11 und 12), koennen Schueler/-innen aufgenommen werden, die
- zu Beginn des neuen Schuljahres einen schriftlichen Praktikumsvertrag und
- einen Mittleren Bildungsabschluss
vorweisen koennen.
In die Fachoberschule, Form B (Klasse 12), koennen Schueler/-innen aufgenommen werden, die
- eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder ein zweijaehriges einschlägiges Praktikum oder eine mindestens vierjährige einschlägige Berufsausbildung
und - einen Mittleren Bildungsabschluss
vorweisen koennen.
Der Mittlere Bildungsabschluss kann nachgewiesen werden durch:
- ein Abschlusszeugnis der Realschule
- oder ein Abschlusszeugnis der Zweijährigen Berufsfachschule
- oder ein Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 10 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe
- oder ein Zeugnis der Fachschulreife
- oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
Abschluss
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.
Die Fachoberschule soll ausserdem
- auf die Übernahme von Aufgabenbereichen in mittleren und gehobenen Funktionen vorbereiten
- die Voraussetzungen fuer eine selbstständige Tätigkeit schaffen.
Anmeldung
Anmeldung bis April des jeweiligen Jahres.
Zusammen mit der Anmeldung sind vorzulegen:
- Kopie des Halbjahreszeugnisses
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses des Mittleren Bildungsabschlusses
zusätzlich bei Form B:
- beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsschule
- beglaubigte Kopie des Pruefungszeugnisses der Ausbildungsabschlusspruefung.
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