Schülerdatennorm

Informationsschreiben der Agentur für Arbeit
Hier geht es zur
Erfassung der Daten der Schülerinnen und Schüler ohne Anschlussperspektive!
Schülerdatennorm (§ 31a SGB III): Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf
Niemand soll verloren gehen. Dieses Ziel verfolgen alle Beteiligten der beruflichen Orientierung im Saarland. Trotz vieler Unterstützungsangebote verlassen immer noch zu viele junge Menschen die Schule ohne konkrete Anschlussperspektive. Sie haben später ein deutlich höheres Risiko, arbeitslos zu werden. Deshalb gibt es die sogenannte Schülerdatennorm (§ 31a Sozialgesetzbuch III).
Worum geht es?
Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne Anschlussperspektive verlassen, sollen von der Agentur für Arbeit Saarland gezielt über Angebote der Berufsberatung und Berufsorientierung informiert werden. Dazu darf die Schule bestimmte Daten an die Agentur für Arbeit übermitteln.
Als Anschlussperspektive gelten zum Beispiel:
ein Ausbildungsplatz in einer dualen Berufsausbildung oder eine schulische Berufsausbildung
ein Studium
ein Freiwilliges Jahr oder der Dienst bei der Bundeswehr
ein weiterer Schulbesuch, z. B. an einer beruflichen Schule
andere geplante Tätigkeiten, z. B. ein Auslandsaufenthalt oder die Pflege von Angehörigen
Wie läuft das ab?
Information: Zunächst informieren wir Sie über die Ziele und den Ablauf sowie über die geltenden Datenschutzbestimmungen, gemeinsam mit der zuständigen Berufsberaterin oder dem Berufsberater der Agentur für Arbeit.
Unterstützungsangebote: Wir bieten gemeinsam mit der Berufsberatung Angebote an, z. B. Workshops, individuelle Beratung vor Ort, Betriebserkundungen, Praktika oder Bewerbungstraining.
Befragung: Lehrkräfte fragen die Schülerinnen und Schüler, ob sie eine Anschlussperspektive haben. Die Angabe ist freiwillig. Es besteht keine Auskunftspflicht, und die Angaben werden von der Schule nicht überprüft.
Datenweitergabe: Nur wenn eine Schülerin oder ein Schüler mitteilt, keine Anschlussperspektive zu haben, und der Weitergabe nicht widerspricht, kann sie Ihre Daten auf unserer Homepage zur Weitergabe an die Agentur für Arbeit eintragen. Diese Liste wird in Papierform persönlich an die zuständige Beratungsfachkraft übergeben, spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien. Eine digitale Weiterleitung findet nicht statt.
Kontaktaufnahme: Die Agentur für Arbeit meldet sich anschließend schriftlich und bietet Beratung und Unterstützung an.
Die Schülerdatennorm wird in diesem Schuljahr (2026/27) erstmals in den Jahrgangsstufen 9 bis 13 aller Schulformen im Saarland umgesetzt.
Welche Daten werden weitergegeben?
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Wohnanschrift, Schulform und erreichter Abschluss.
Daten von Schülerinnen und Schülern, die eine Anschlussperspektive angegeben oder keine Angaben gemacht haben, werden nicht erfasst.
Ihre Rechte
Eine Weitergabe gegen den erklärten Willen der Schülerin oder des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten findet nicht statt. Nach der DSGVO haben Sie außerdem das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch. Zudem können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Verantwortliche Stellen und Ansprechpersonen
Datenerhebung und Übermittlung in der Schule: Verantwortlich ist die jeweilige Schule.
Fragen zur Datenerhebung an der Schule: Ministerium für Bildung und Kultur, Referat B 3, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken, E-Mail:
Datenschutzbeauftragter des Ministeriums: , Telefon 0681 501-7387
Datenverarbeitung durch die Agentur für Arbeit: Bundesagentur für Arbeit, Stabsstelle Datenschutz, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg
Bei Fragen wenden Sie sich gerne auch an uns.