Download- und Infobereich
Allgemeine Regelungen zu Fehlzeiten
VORGEHENSWEISE:
Entschuldigungsverfahren
Das Fernbleiben vom Unterricht muss der Schule unverzüglich schriftlich und mit Begründung mitgeteilt werden (Entschuldigungspflicht). Bei minderjährigen Schülern sind hierfür grundsätzlich die Erziehungsberechtigten verantwortlich, wobei sich die Schule das Recht vorbehält, die ausreichende Begründung des Fehlens zu prüfen.
Beurlaubung
Urlaub vom Schulbesuch wird nur in Ausnahmefällen gewährt und muss rechtzeitig im Vorfeld beantragt werden.
Atteste
An unserer Schule werden keine Atteste von Telekliniken akzeptiert.
Bei Vorlage von Attesten ist es nicht möglich, die Schule für einzelne Stunden, insbesondere zu Klassenarbeiten, zu besuchen.
Das Fälschen von Attesten ist eine Straftat, die zum Ausschluss von der Schule führt.
Formulare und Anträge für Schülerinnen und Schüler
ALLGEMEIN - Abmeldung (folgt in Kürze)
HAUPTPHASE - Antrag auf Rücktritt um eine Jahrgangsstufe (folgt in Kürze)
ABITURVERFAHREN - Antrag zusätzliche mündliche Prüfung (folgt in Kürze)
ABITURVERFAHREN - Antrag auf Rücktritt von der Abiturprüfung (folgt in Kürze)
Infomaterial (Flyer, Präsentation,...)