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Allgemeine Regelungen zu Fehlzeiten

VORGEHENSWEISE:

 

Entschuldigungsverfahren

 

Das Fernbleiben vom Unterricht muss der Schule unverzüglich schriftlich und mit Begründung mitgeteilt werden (Entschuldigungspflicht). Bei minderjährigen Schülern sind hierfür grundsätzlich die Erziehungsberechtigten verantwortlich, wobei sich die Schule das Recht vorbehält, die ausreichende Begründung des Fehlens zu prüfen.

 

Beurlaubung

 

Urlaub vom Schulbesuch wird nur in Ausnahmefällen gewährt und muss rechtzeitig im Vorfeld beantragt werden.

 

Atteste

 

An unserer Schule werden keine Atteste von Telekliniken akzeptiert. 

Bei Vorlage von Attesten ist es nicht möglich, die Schule für einzelne Stunden, insbesondere zu Klassenarbeiten, zu besuchen.

Das Fälschen von Attesten ist eine Straftat, die zum Ausschluss von der Schule führt. 

 

Formulare und Anträge für Schülerinnen und Schüler

  • ALLGEMEIN - Entschuldigungsformular

  • ALLGEMEIN - Beurlaubung

  • ALLGEMEIN - Abmeldung (folgt in Kürze)

     

  • HAUPTPHASE - Antrag auf Rücktritt um eine Jahrgangsstufe (folgt in Kürze)

     

  • ABITURVERFAHREN - Antrag zusätzliche mündliche Prüfung (folgt in Kürze)

  • ABITURVERFAHREN - Antrag auf Rücktritt von der Abiturprüfung (folgt in Kürze)

 

Infomaterial (Flyer, Präsentation,...)

Flyer Oberstufengymnasium

 

Präsentation zum Oberstufengymnasium