Informationen für Betriebe
Wir bedanken uns, dass Sie sich bereit erklärt haben, eine Praktikantin / einen Praktikanten unserer Schule in Ihrem Betrieb zu beschäftigen.
Alle erforderlichen Dokumente finden Sie am Ende dieser Seite als Download.
Wichtiger Hinweis: Das Fachoberschulpraktikum kann nur in Betrieben durchgeführt werden, die ganztägig geöffnet sind und eine kontinuierliche Betreuung während der Praktikumszeiten ermöglichen. Betriebe mit eingeschränkten Öffnungszeiten (insbesondere Schließzeiten am Nachmittag) erfüllen diese Voraussetzungen leider nicht und können daher keine Praktikantinnen und Praktikanten aufnehmen.
Zu weiteren Fragen haben wir den folgenden Überblick zusammengestellt.
Beginn des Praktikums (wichtig!)
Der Praktikumsvertrag erhält erst seine Gültigkeit, wenn die Schule ihn unterzeichnet hat.
Bitte achten Sie daher vor Beginn des Praktikums darauf, dass Ihr Praktikant/Ihre Praktikantin Ihnen das von der Schule unterschriebene Exemplar vorlegt, bevor mit dem Praktikum begonnen wird.
Mögliche Fachbereiche für die Praktika
FACHRICHTUNG DESIGN
Bereich HOLZ: Schreinerei/Tischlerei; kein Dachdeckerbetrieb
Bereich METALL: Schlosserei oder Betriebe mit Tätigkeiten wie z. B. Schweißen oder Löten, die dem Beruf eines Schlossers entsprechen; kein Goldschmied
Bereich DESIGN: Werbeagentur, Mediengestalter, Fotograf, Schneiderei oder Nähstudio, Innenarchitekturbüro, Architekturbüro (Hochbau), Druckerei, Textildruckerei, Gestalter für visuelles Marketing (Dekorateur), Goldschmied (nicht länger als 11 Wochen)
FACHRICHTING GESUNDHEIT UND SOZIALES
Gesundheits-/pflegerischer Bereich: grundlegende berufspraktische Arbeiten in ambulanten und stationären Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens (Kliniken, Heimen, ärztliche Praxen, Pflegediensten u. ä. Einrichtungen) einschließlich der Durchführung von Verwaltungsaufgaben
Sozialpflegerischer Bereich: grundlegende berufspraktische Arbeiten im Bereich der Sozialämter, Jugendämter, Gesundheitsämter, der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und vergleichbaren Einrichtungen, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsaufgaben
Sozialpädagogischer Bereich: grundlegende berufspraktische Arbeiten im Bereich der Jugendhilfe und Jugendpflege (Kindertageseinrichtungen, Heime, Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Jugendämter und vergleichbaren Einrichtungen)
Hauswirtschaftlicher Bereich: grundlegende berufspraktische Arbeiten in hauswirtschaftlich Bereichen von Kliniken, Heimen und vergleichbaren Einrichtungen
FACHRICHTUNG TECHNIK
Metalltechnik: grundlegende berufspraktische Arbeiten der Metalltechnik und soweit möglich mit Anteilen in Planungsbüro/Arbeitsvorbereitung/Technisches Büro
Elektrotechnik: grundlegende berufspraktische Arbeiten der Elektrotechnik und soweit möglich mit Anteilen in Planungsbüro/Arbeitsvorbereitung/Technisches Büro
Bautechnik: grundlegende berufspraktische Arbeiten der Bautechnik und soweit möglich mit Anteilen in Planungsbüro/Arbeitsvorbereitung/Technisches Büro
Arbeitszeiten und Dauer der Praktika
Das Praktikum wird an drei Tagen während der Schulwochen, während der Ferien an allen Arbeitstagen der Woche, jeweils ganztägig durchgeführt.
FACHRICHTUNG DESIGN
Holz - 12 Wochen
Metall - 12 Wochen
Design - 24 Wochen
FACHRICHTING GESUNDHEIT UND SOZIALES
Kernpraktikum - 36 Wochen
Ergänzungspraktikum - 10 Wochen
Kern- und Ergänzungspraktikum müssen in unterschiedlichen Fachbereichen absolviert werden.
FACHRICHTUNG TECHNIK
Kernpraktikum - 36 Wochen
Ergänzungspraktikum - 10 Wochen
Kern- und Ergänzungspraktikum müssen in unterschiedlichen Fachbereichen absolviert werden.
Schließzeiten des Betriebs / Urlaub der Praktikanten während der vereinbarten Praktikumszeit / Fehlzeiten
Bei Schließzeiten des Betriebs (oder bei einem Urlaubszeiten der Praktikanten) während der vereinbarten Praktikumszeit gilt: die Schließzeiten werden zur Netto-Wochenzahl hinzugerechnet.
Bei einer Schließzeit (Urlaubszeit) von zwei Wochen und einer Praktikumsdauer von zehn Wochen muss der Vertrag also auf zwölf Wochen angelegt sein.
Die Praktikanten sind verpflichtet, Ihnen unverzüglich und rechtzeitig Bescheid zu geben, sobald sie krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen fehlen. Seitens der Betriebe ist es wichtig, dass diese Meldungen dokumentiert werden, um einen klaren Überblick über die Fehlzeiten zu behalten.
Fehlzeiten, die sich häufen oder länger andauern, können den Ausbildungserfolg beeinträchtigen. Daher bitten wir darum, die Schule bei längeren Fehlzeiten (ab zwei Wochen) zu informieren, damit der erfolgreiche Abschluss des Praktikums möglichst gewährleistet werden kann.
Bei unentschuldigtem oder wiederholtem Fehlen ist es hilfreich, das Verhalten der Praktikanten zu dokumentieren. Solche Vorfälle sollten frühzeitig mit der Schule kommuniziert werden, um weitere Schritte abzuklären.
Stellung des Fachoberschülers / Versicherungsschutz
Die Stellung des Teilnehmers/der Teilnehmerin am Bildungsgang der Fachoberschule in der Klassenstufe 11 ist gekennzeichnet durch die duale Beziehung der beiden Lernorte Schule und Praxiseinrichtung.
Es besteht demnach zugleich ein Schulverhältnis und ein vertraglich begründetes Praktikantenverhältnis mit der Folge, dass der Fachoberschüler/die Fachoberschülerin im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung Angehöriger/Angehörige der Praxiseinrichtung ist (Betriebszugehörigkeit).
Im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung unterliegt der Praktikant/die Praktikantin als Angehöriger/Angehörige der Praxiseinrichtung dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach den Bestimmungen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) .
Zuständiger Unfallversicherungsträger ist der Unfallversicherungsträger der Praxiseinrichtung.
Ihr obliegt die Erstattung einer entsprechenden Unfallanzeige.
Quelle: Erlass über die Durchführung der fachpraktischen Ausbildung in der Klassenstufe 11 der Fachoberschule
Kontrolle der Berichtshefte
Die Berichtshefte werden den Betrieben in regelmäßigen Abständen (in der Regel alle zwei Wochen) von den Praktikant*innen vorgelegt.
Sie enthalten Wochenberichte und alle zwei Wochen eine einseitige Fachdokumentation.
Beispiele finden Sie im Downloadbereich (Unterstufe) am Ende der Seite.
Die Berichtshefte werden zu festen Terminen in der Schule vorgelegt.
Sie müssen bei der Vorlage in der Schule alle erforderlichen Einträge und Unterschriften enthalten.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, Ihnen zu Beginn des Praktikums die Übersicht mit den Abgabeterminen zur Unterschrift vorzulegen.
Das Praktikumszeugnis
Für die verschiedenen Bereiche (Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit,…) werden Noten vergeben und im Anschluss das Praktikum für die angegebene Wochenzahl mit „erfolgreich abgeschlossen“ oder „nicht erfolgreich abgeschlossen“ bewertet.
Diese Bewertung sollte aufgrund der vergebenen Noten schlüssig nachvollziehbar sein.
Die fachpraktische Ausbildung muss mit "erfolgreich abgeschlossen" bewertet werden, damit eine Versetzung stattfinden kann.
Das Zeugnisformular finden Sie oben auf dieser Seite oder im Downloadbereich.
Fragen und Probleme
Sollten sich Probleme ergeben, bitten wir Sie, uns umgehend zu informieren, damit wir möglichst schnell gemeinsam eine Lösung finden können.
Kontaktdaten Praktikumsbetreuer/in:
FOS Design FOS Gesundheit und Soziales FOS Technik Frau Keller Herr Güngerich Herr Schorr Gerne können Sie sich auch telefonisch an das Sekretariat wenden und um Rückruf bitten.
Kontakt Sekretariat: 06831 -949830





