Schulbuchausleihe

Im Saarland wurde im Schuljahr 2009/2010 ein Schulbuchleihsystem eingeführt, das Eltern wirksam von Kosten entlastet und dennoch die Qualität der vermieteten Schulbücher gewährleistet. Die Förderung der Schulbuchausleihe ersetzt das frühere System der Schulbuchförderung, das Zuschüsse zu den Schulbuchkosten für bedürftige Eltern vorsieht.

 

  • Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig.
  • Alle Schüler/-innen an saarländischen Schulen können - unabhängig vom Wohnort - an der Ausleihe teilnehmen.
  • Bücher, Arbeitshefte und Lektüren können nur im Paket ausgeliehen werden.
  • Nur in Arbeitsheften und Lektüren dürfen Eintragungen, Markierungen, Unterstreichungen usw. vorgenommen werden. Alle anderen Bücher dürfen nicht bearbeitet werden.
  • Ab dem Schuljahr 2010/2011 wird für jede allgemeinbildende Schule ein eigenes Leihentgelt festgelegt.
  • An jedem Berufsbildungszentrum wird es für jede Schulform ein eigenes Leihentgelt geben.
  • Die Höhe des Leihentgeltes hängt davon ab, welche Bücher für die jeweilige Schule vorgesehen sind.
  • Für Förderberichtigte besteht die Möglichkeiten der Freistellung vom Leihentgelt.
  • Die Nutzungsdauer der verliehenen Bücher wird beschränkt, das heißt in der Regel sollen Bücher dreimal ausgeliehen werde

 

Bankverbindung Schulbuchausleihe

 

Anmeldung Schulbuchausleihe (OBERSTUFENGYMNASIUM)

Anmeldung Schulbuchausleihe (FACHOBERSCHULE TECHNIK)

Anmeldung Schulbuchausleihe (FACHOBERSCHULE DESIGN)

Anmeldung Schulbuchausleihe (FACHOBERSCHULE GES. u. SOZIALES)

Anmeldung Schulbuchausleihe (FSP)

Anmeldung Schulbuchausleihe (AV)

Anmeldung Schulbuchausleihe (BF S)

Anmeldung Schulbuchausleihe (BF T)

Anmeldung Schulbuchausleihe ( KI )

 

Hinweise Freistellung Leihentgeld

Antrag Freistellung Leihentgelt

Elternbrief

 

Info zum Datenschutz Schulbuchausleihe

 

Häufig gestellte Fragen zur landesweiten Schulbuch- und Medienausleihe beantwortet vom Ministerium für Bildung und Kultur