Digitale mobile Endgeräte für bedürftige Schüler und Schülerinnen
Zur Ermittlung des konkreten Bedarfs an Endgeräten für den Fall eines aus Infektionsschutzgründen erforderlichen hybriden Unterrichts oder Homeschoolings können bis 30.09.2020 ausgefüllte Anträge zur Geräteausleihe im Sekretariat abgegeben werden. Hier ist zu beachten, dass sowohl der Klassenlehrer, als auch die Schulleitung den Antrag bestätigen muss.