Neue Aufnahmevoraussetzungen für die Berufsfachschule für Kinderpflege

09.04.2020

Ab dem Schuljahr 2020/21 kann in die Unterstufe der Berufsfachschule für Kinderpflegeaufgenommen werden, wer über den Hauptschulabschluss und über die gesundheitliche Eignung für den Beruf der Kinderpflegerin/des Kinderpflegers verfügt und beides nachweist.

 

Ferner kann in die Oberstufe der Berufsfachschule für Kinderpflege aufgenommen werden, wer über die gesundheitliche Eignung für den Beruf der Kinderpflegerin/des Kinderpflegers verfügt und nachweist sowie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt und nachweist:

 

1. Verlassen einer Akademie für Erzieherinnen und Erzieher –Fachschule für Sozialpädagogik –nach Nichtzulassung zur oder Nichtbestehen der ersten Teilprüfung oder

 

2. Versetzung in die Fachstufe II der Berufsfachschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales oder

 

3. Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses in Verbindung mit einer mindestens dreimonatigen praktischen Erfahrung.

 

Die Schulaufsichtsbehörde kann sonstige schulische oder berufspraktische Qualifizierungen als gleichwertig anerkennen.